Klasse T
Berechtigung zum Fahren von: Zugmaschinen, die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, ie jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter:
16 Jahre
Beschränkungen: Die Klasse T ist unbefristet gültig
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
Klassen L und AM
Hinweis: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor