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Klasse T

Berechtigung zum Fahren von: Zugmaschinen, die mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, ie jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter:
16 Jahre

 

Beschränkungen: Die Klasse T ist unbefristet gültig

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

Klassen L und AM

 

Hinweis: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Bereitzustellende Unterlagen:
  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!

 

 

 

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