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Klasse A

Berechtigung zum Fahren von: Krafträder/Motorrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Mindestalter:
24 Jahre bei Direkterwerb
21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge

 

Voraussetzungen: 

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

 

Beschränkungen: keine

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

Klassen A2, A1 und AM 

 

Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatzt) gehören:

  • Ausweichen mit Abbremsen
  • Ausweichen ohne Abbremsen
  • Anfahren in einer Steigerung
  • Kreisfahren
  • Gefahrenbremsung
  • langsames Fahren
  • Slalom
  • Stop and Go

 

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min

 

Bei Vorbesitz von A1 (alt:1b)

  • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

 

 

 

Ausbildung auf Susuki SV 650 S

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