Klasse A
Berechtigung zum Fahren von: Krafträder/Motorrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkterwerb
21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge
Voraussetzungen:
Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Beschränkungen: keine
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
Klassen A2, A1 und AM
Zu den Grundfahraufgaben (Ausbildung auf den Übungsplatzt) gehören:
- Ausweichen mit Abbremsen
- Ausweichen ohne Abbremsen
- Anfahren in einer Steigerung
- Kreisfahren
- Gefahrenbremsung
- langsames Fahren
- Slalom
- Stop and Go
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Bei Vorbesitz von A1 (alt:1b)
- 3 Fahrstunden Überlandfahrt
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Ausbildung auf Susuki SV 650 S
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor