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Klasse AM

Berechtigung zum Fahren:

Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50ccm Hubraum und max. 45 km/h(bbH)

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.

Mindestalter: 16

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.

 

Bereitzustellende Unterlagen: 

  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: nicht erforderlich!
  • Autobahnfahrten: nicht erforderlich!
  • Nachtfahrten: nicht erforderlich!

 

 

 

Ausbildung auf Roller Derbi 50

 

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