Klasse AM
Berechtigung zum Fahren:
Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50ccm Hubraum und max. 45 km/h(bbH)
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: Die Klasse AM schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Mindestalter: 16
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus.
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: nicht erforderlich!
- Autobahnfahrten: nicht erforderlich!
- Nachtfahrten: nicht erforderlich!
Ausbildung auf Roller Derbi 50
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor