Klasse B96
Berechtigung zum Fahren von: Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: keine
Mindestalter: 18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17)
Beschränkungen: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Paßbild
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 2 1/5 Std á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Praxis: 3 1/5 Stunden á 45min
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor