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Klasse BE / BEF17

Berechtigung zum Fahren von: Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw.

Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der "alten" Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: B

Mindestalter: B: 18 - BF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)

Bereitzustellende Unterlagen:

  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min

 

 

Anhänger

 

 

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