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Klasse L

Berechtigung zum Fahren von: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter:
16 Jahre

 

Beschränkungen: Die Klasse L ist unbefristet gültig

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:

keine

 

Bereitzustellende Unterlagen:
  • Sehtest
  • Paßbild
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!

 

 

 

 Traktor

 

 

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