Klasse Mofa
Berechtigung zum Fahren:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).
Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: keine andere Führerscheinklasse ein.
Mindestalter: 15
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse Mofa setzt keine andere Klasse voraus.
Bereitzustellende Unterlagen:
Paßbild
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- 1 Doppelstunde á 90 min
Ausbildung auf
Weitere Ausbildungsklassen
PKW
Motorrad
Traktor