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Klasse Mofa

Berechtigung zum Fahren:

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).

 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: keine andere Führerscheinklasse ein.

Mindestalter: 15

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse Mofa setzt keine andere Klasse voraus.

 

Bereitzustellende Unterlagen: 

Paßbild


Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 6 Doppelstunden á 90min


Mindestumfang der praktischen Ausbildung:

  • 1 Doppelstunde á 90 min

 

 

 

Ausbildung auf

 

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